
Wer hat nicht schon davon gehört oder es selbst erlebt. Man war im Urlaub, kommt zurück und am Flughafen wird man bei der Einreise vom Zoll kontrolliert. Die Beamten möchten dann eventuell wissen wo man das ein oder andere technische Gerät gekauft hat. Auch beim Zoll ist bekannt, dass man im Ausland technische Geräte oft günstiger erwerben kann als in Deutschland. Die Behauptung - "Das Zeugs hatte ich schon bei der Ausreise" muss man untermauern können. Genauer gesagt, man muss dem Zoll nachweisen, dass man das Gerät ausgeführt, oder bei einer früheren Einreise ordnungsgemäß angemeldet und versteuert hat. Man kann sich natürlich die ganze Arbeit sparen und einfach so in den Urlaub fahren. Wird man nicht kontrolliert, ist das der beste Weg gewesen. Wird man aber kontrolliert und kann die Ausfuhr nicht nachweisen besteht die Gefahr, dass das Equipment beschlagnahmt wird. Ist es soweit gekommen, wird bei Nachweis der Versteuerung das beschlagnahmte Gut wieder freigegeben. Wohnt man weit entfernt vom Flughafen, ist das aber unter Umständen mit einem riesigen Zeitaufwand verbunden. Um diesen Unwägbarkeiten zu entgehen, gibt es mehrere Möglichkeiten: - Zum einen kann man sämtliche Originalrechnungen mitnehmen, was allerdings nicht zu empfehlen ist. - Desweiteren kann man Rechnungskopien mitführen, bei umfangreicher Ausrüstung ergibt das eine Menge Papier. Eine Anerkennung durch den Zoll ist auch nicht gewiss. - Die letzte Möglichkeit ist ein Nachweis des Zolls, dass man das Equipment ausgeführt hat. Diese Bescheinigung hat auch einen netten Namen. Sie nennt sich: vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung oder auch Formblatt INF 3. Leider ist es etwas umständlich in den Besitz dieses Formblattes zu kommen. Online geht nämlich gar nichts. Man muss persönlich mit der Ausrüstung, einem Identitätsnachweis und am besten mit den Rechnungen, (soweit vorhanden) bei einer ausstellungsberechtigten Zolldienststelle vorsprechen. Das Formblatt ist bei der IHK, im gut sortierten Schreibwarenhandel oder beim Zoll direkt erhältlich. In diesem Formblatt (dreifache Ausfertigung) werden der Ausführer und Empfänger (meist wohl die selbe Person) genannt, das Land das besucht werden soll, und die Anzahl der Geräte. Man kann die ausgeführten Gegenstände direkt auf dem Formular angeben. Es ist aber auch möglich eine eigene Liste zu erstellen. Diese wird dann an das Formular geheftet und gestempelt. Dies ist bei umfangreicher Ausrüstung zu empfehlen, gerade weil die Seriennummern der Geräte mit angegeben werden. Ebenfalls eingetragen werden das ca. Gewicht und der momentane Wert. Für die Ausstellung des Formblattes fallen keine Gebühren an. http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ausreise/index.html#fotoausruestung Für aktuelle Informationen zu Reisefreigrenzen und Zollsätzen http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/index.html http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/index.html Muster des INF 3 |
![]() |
| Dieses Muster dient nur zur Ansicht und ist nicht zum
Download gedacht. Diese Informationen entsprechen der Gesetzeslage vom März 2010. Änderungen können sich jederzeit ergeben. ![]() |