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Mit der Fotoausrüstung in den Urlaub


Der Wert einer Fotoausrüstung kann bei ambitionierten Fotografen schnell in die Tausende gehen. Bei der Rückkehr aus dem außereuropäischen Ausland hat man eventuell ein Problem.


Wer hat nicht schon davon gehört oder es selbst erlebt. Am Flughafen wird man bei der Einreise vom Zoll kontrolliert. Die Beamten möchten dann wissen, wo man das ein oder andere technische Gerät gekauft hat. Auch beim Zoll ist bekannt, dass man im Ausland technische Geräte oft günstiger erwerben kann als in Deutschland.


Die Behauptung - "Das Zeugs hatte ich schon bei der Ausreise" muss man untermauern können. Genauer gesagt, man muss dem Zoll nachweisen, dass man das Gerät ausgeführt, oder bei einer früheren Einreise ordnungsgemäß angemeldet und versteuert hat.


Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:


- Man nimmt alle Originalrechnungen mit, das ist aber nicht zu empfehlen.


- Man nimmt Kopien aller Rechnungen mit, eine Anerkennung durch den Zoll ist aber nicht gewiss.


- Eine andere Möglichkeit ist ein Nachweis des Zolls, dass man das Equipment ausgeführt hat. Der nette bürokratische Name dieser Bescheinigung lautet:


Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr, oder auch Formblatt INF 3


Das Formblatt kann direkt beim Zoll als PDF heruntergeladen werden. Hier gibt es amtliche Infos zur Fotoausrüstung im Urlaub. Direkt unterhalb des Textes findet sich der Link zum Download des INF 3. (Formblatt 0330)

Link


Alternativ gibt es das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329). Dieses ist aber nur im Vordruckhandel erhältlich.


Ist das Formblatt ausgefüllt, (dreifache Ausfertigung!) muss man persönlich mit der Ausrüstung, einem Identitätsnachweis und am besten mit den Rechnungen,(soweit vorhanden) bei einer ausstellungsberechtigten Zolldienststelle vorsprechen.


Man kann die ausgeführten Gegenstände direkt auf dem Formular angeben, es ist aber auch möglich eine eigene Liste zu erstellen. Diese wird dann an das Formular geheftet und gestempelt.


Dies ist bei umfangreicher Ausrüstung sinnvoll, gerade weil die Serien nummern der Geräte mit angegeben werden. Ich empfehle, auch andere Geräte, wie z. B. GPS, Laptop, Navi oder ähnliches in die Liste mit aufzunehmen.


Für die Ausstellung des Formblattes fallen keine Gebühren an.


Diese Informationen entsprechen der Gesetzeslage vom Dezember 2016. Änderungen können sich jederzeit ergeben.



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